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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Das Bildungszentrum des Hessischen Handels
gemeinnützige GmbH (im folgenden Bildungszentrum genannt) veranstaltet
Lehrgänge, Seminare und Lehrveranstaltungen. Es beauftragt
Dozenten/Dozentinnen, die das entsprechende Wissen vermitteln sollen.
- Zwischen dem Bildungszentrum und dem/der
TeilnehmerIn kommt mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme am 1.
Lehrveranstaltungstag unter Einbeziehung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande.
- Der/die TeilnehmerIn muss sich mindestens
14 Tage vor Beginn der Lehrgangsveranstaltung anmelden. Liegen mehr
Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in
der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Bei telefonisch, fernschriftlich oder auf
anderem technischen Weg erteilten Anmeldungen behält sich das
Bildungszentrum die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vor.
- Die Lehrgangsveranstaltungsgebühren sind
unabhängig von den Leistungen Dritter von dem/der TeilnehmerIn zu
entrichten und werden mit Zugang einer Rechnung fällig; das gilt
entsprechend für Teilzahlungen.
- Bei Langzeitmaßnahmen mit einer Dauer von
mehr als drei Monaten mit Teilzahlung für einzelne
Lehrveranstaltungsabschnitte ist das Bildungszentrum berechtigt, die
fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn nicht innerhalb von
4 Wochen nach Beginn des jeweiligen Abschnittes die
Lehrveranstaltungsgebühr im Bildungszentrum eingegangen ist.
- Zahlungsbelege sind bei Beginn der
Lehrveranstaltung auf Anforderung vorzulegen.
- Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck
jeweils die Lehrveranstaltungsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben.
Für Zahlungen, die wegen fehlender Bezeichnung des Verwendungszwecks nicht
zugeordnet werden können, übernimmt das Bildungszentrum keine Haftung.
Der/die TeilnehmerIn gilt seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung bis zur
Klärung des Verwendungszwecks als nicht nachgekommen.
- Kann ein angemeldeter Teilnehmer/eine
angemeldete Teilnehmerin aus wichtigen persönlichen oder beruflichen
Gründen nicht teilnehmen, kann er/sie bei Lehrgängen, die nicht länger als
drei Monate dauern, bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der
Lehrveranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Lehrgängen von
mehr als drei Monaten Dauer ist der Rücktritt spätestens 14 Tage vor
Beginn der Lehrveranstaltung des Lehrveranstaltungsabschnittes schriftlich
zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim
Bildungszentrum. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag wird anstelle der
Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale von € 50,00 fällig.
- Kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin eine
begonnene Lehrveranstaltung aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat
(z.B. bei Krankheit), nicht beenden, erstattet das Bildungszentrum die
Lehrveranstaltungsgebühr anteilig. Voraussetzung hierfür ist die
unverzügliche schriftliche Ausfallanzeige an das Bildungszentrum.
- Erfolgt keine schriftliche Mitteilung
seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin innerhalb der genannten Frist,
behält sich das Bildungszentrum vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen oder von dem Vertrage zurückzutreten. Es gelten die
Vorschriften der §§ 285 ff. BGB.
- Zugesandte und in Rechnung gestellte
Arbeitsmappen können nicht zurückgenommen und Kosten nicht erstattet
werden.
- Außer dem angekündigten Inhalt zum
Lehrveranstaltungsthema besteht kein Anspruch auf einen bestimmten
Unterrichtsstoff.
- Ein Wechsel der Dozenten berechtigt
den/die TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung
der Lehrveranstaltungsgebühren. Nicht abgehaltene Unterrichtsstunden
können zu einem anderen Zeitpunkt angeboten werden.
- Liegen für eine Lehrveranstaltung nicht
genügend Anmeldungen vor, ist das Bildungszentrum nicht zur Durchführung
der Lehrveranstaltung verpflichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden
zurückgezahlt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Das Bildungszentrum haftet nicht bei
Unfällen für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl
mitgebrachter Gegenstände.
- Das Bildungszentrum haftet nicht für
Betriebsstörungen, die nicht von ihm zu vertreten sind.
- Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe
der personenbezogenen Daten unterliegt dem Bundesdatengesetz (BDSG). Die
Daten werden gem. §§ 3, 4, 28 BDSG zur Erfüllung eines
Vertragsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses erhoben und
gespeichert. Die Teilnehmer haben das Recht der Selbstauskunft gem. § 6
BDSG.
- Die Weitergabe der Daten an Dritte ist
ausgeschlossen, sofern die Weitergabe nicht der Durchführung des Vertrages
dient.
- Gerichtsstand ist Frankfurt am Main,
Erfüllungsort der jeweilige, im Kursangebot angegebene Ort.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln
unwirksam sein, ist diese nach dem Willen der Vertragsparteien sinngemäß
auszulegen. Die übrigen Klauseln behalten ihre Gültigkeit.
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